Herzlich willkommen beim Hinweisgebersystem der Unternehmen der Laumann Group
Wir sind eine familiengeführte Unternehmensgruppe. Werte wie Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Transparenz sind unser Anspruch. 

Wer kann melden?
Hier können Mitarbeiter und Geschäftspartner – auf Wunsch anonym – Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße durch Mitarbeiter oder Beauftragte einer Gruppengesellschaft melden. 

Was kann gemeldet werden? 
Alle Hinweise auf Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex oder Gesetze. Dazu gehören auch Verstöße in der Lieferkette. Dabei kann es zB um Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern, der Umwelt, aber auch von Vermögensgegenständen gehen. Die Verfahrensordnung in der gültigen Fassung finden Sie hier. Nicht hierhin gehören vertragliche Angelegenheiten oder bloße Beschwerden.

Wo kommen die Hinweise an?
Die Meldungen können – je nach betroffener Gesellschaft – entweder bei einer internen Vertrauensperson (Rumänien) oder unserem externen Vertrauensanwalt, Herrn Rechtsanwalt Dr. Eggers, (sämtliche andere Gesellschaften) abgegeben werden. 

Sowohl Herr Dr. Eggers als auch die internen Vertrauenspersonen sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei. In diesem Video stellt Herr Dr. Eggers sich und seine Aufgaben als externe Vertrauensperson vor.
 

Wie schützt das System einen Hinweisgeber? 
  • Das System behandelt eingehende Meldungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vertraulich.
  • Ihre Meldung wird, wenn Sie das wünschen, völlig anonym aufgenommen. 
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
  • Geschützt sind dabei nur redliche Meldungen. Hinweisgebern entstehen dann keinerlei Nachteile oder Kosten. Für unwahre Behauptungen gilt das natürlich nicht.

Wie meldet man?
Damit Ihr Hinweis korrekt zugeordnet werden kann, wählen Sie auf den folgenden Seiten bitte zunächst die betroffene Gesellschaft aus, auf die sich Ihr Hinweis bezieht. Sie werden dann durch die Meldung geleitet.

Besonderheiten betreffend die polnischen Gesellschaften
Die Meldesysteme der VEKA Polska Sp.z.o.o., GEALAN Polska Sp.z.o.o. und PROCURAL Sp.z.o.o. haben lokale und eigenständige Hinweisgebersysteme eingerichtet und jeweils die PARK Compliance Services GmbH, dort Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers, mit der Funktion der befugten Stelle zur Entgegennahme von Hinweisen beauftragt. Notwendige Ermittlungen werden dort anschließend von einer internen unabhängigen Organisationseinheit geführt.

Besonderheiten betreffend die rumänischen Gesellschaften
Die Meldungen für die rumänischen Gesellschaften S.C. GEALAN Romania s.r.l. und VEKA Romania s.r.l. gehen lokal bei den einzelnen Gesellschaften ein. Dort bei Frau Marilena-Letitia Cretu (S.C. GEALAN Romania s.r.l.) bzw. bei Frau Roxana Rimbu (VEKA Romania s.r.l.), die die Hinweise dort unabhängig und weisungsfrei bearbeiten.


Externe Meldestellen
Die Möglichkeit, einen Hinweis über die Meldeplattform der Laumann Group abzugeben, schließt es nicht aus, eine externe Meldung bei den zuständigen staatlichen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen oder der Europäischen Union abzugeben. Eine Übersicht der externen Meldestellen erhalten Sie über den nachfolgenden Link:
Externe Meldestellen