Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) regelt unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt. Soweit Ihnen also Anhaltspunkte und/oder Informationen über mögliche Verstöße hiergegen vorliegen, können Sie an dieser Stelle Hinweise abgeben.