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Hinweis nach nach dem HinSchG →
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll einen besseren Schutz hinweisgebender Personen im beruflichen Umfeld gewährleisten. Für die Meldung von Verstößen in unserer Unternehmensgruppe haben wir diesen Meldekanal eingerichtet. Redlich handelnde Hinweisgeber werden dabei vor beruflichen Repressalien geschützt. An dieser Stelle können Sie daher mögliche Verstöße u.a. gegen Straf- oder Bußgeldvorschriften (z.B.: Verstöße gegen Korruptions-, Kartellrechts oder Umweltschutzvorschriften) melden, soweit Ihnen Anhaltspunkte und/oder Informationen hierfür vorliegen.

Menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken/Verletzungen →
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt. Soweit Ihnen also Anhaltspunkte und/oder Informationen über mögliche Verstöße hiergegen vorliegen, können Sie an dieser Stelle Hinweise abgeben.
Verstöße gegen unternehmensinterne Compliance-Richtlinien →
Hier können Sie Verstöße gegen unsere unternehmensinternen Compliance-Richtlinien melden. Beispiele unserer unternehmensinternen Compliance-Richtlinien sind:
  • Code of Conduct/Verhaltenskodex
  • Antikorruptionsrichtlinie
  • Antikartellrichtlinie
  • Datenschutzrichtlinie
  • Geldwäscherichtlinie
  • IT-Sicherheitsrichtlinie